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Finanzielle Förderung der Horte und Ganztagsgrundschulen zusammenführen||Pressemitteilung Nr. 5 / 2010

Pressemitteilung Nr. 5 / 2010

NST-Präsidium tagt in Bruchhausen-Vilsen:

Finanzielle Förderung der Horte im System lassen: keine Schlechterstellung von Ganztagsgrundschulen

Bruchhausen-Vilsen. Der niedersächsische Städtetag (NST) fordert die Landesregierung auf, die finanzielle Förderung der Horte und Ganztagsgrundschulen zusammenzuführen. Vor Ort soll dann entschieden werden können, welche Form der Betreuung für Grundschulkinder unter Berücksichtigung der pädagogischen und sachlichen Bedürfnisse am sinnvollsten ist, ohne dass bei einem Wechsel der Betreuungsform der Verlust von Fördermitteln droht.

Zum Hintergrund:

Derzeit bemühen sich viele Städte und Gemeinden darum, das Angebot an Ganztagsgrund­schulen auszubauen. Um für die zu betreuenden Kinder ein optimales Betreuungs- und Bil­dungsangebot anbieten zu können, werden vor Ort die vom Land für die Ganztagsgrund­schule zur Verfügung gestellten Mittel mit den Mitteln der Jugendhilfe aufgestockt. Bildungs­politisch am sinnvollsten wäre es, wenn das Land die Mittel für Ganztagsgrundschule und Horte zusammenführt.

Derzeit besteht zwar ein Rechtsanspruch auf Finanzhilfe für Horte nach dem KiTaG, aber nicht auf die Bezuschussung von Ganztagsgrundschulen. Bei der Schaffung einer offenen Ganztagsgrundschule mit mindestens drei offenen Ange­boten in der Woche bedeutet dies allerdings, dass für die „Horte“ an den Schulen keine Fi­nanzhilfe vom Land gezahlt wird, da die Mindestbetreuungszeit des KiTaG unterschritten wird.

Im Ergebnis führt dies zu finanziellen Verlusten für die Städte und Gemeinden, der sich noch dadurch vergrößert, weil auch Elternbeiträge nicht mehr erhoben werden können.

9. Februar 2010

Ansprechpartner: Heiger Scholz, 0511/368 94-22, Handy: 0172/53975-22

Diese Meldung finden Sie auch zum Download auf www.nst.de.

Zum Hintergrund:

Der Niedersächsische Städtetag (NST) ist ein kommunaler Spitzenverband, dem zurzeit 128 Städte, Gemeinden und Samtgemeinden mit rund 4,7 Mio. Einwohnern sowie als außerordentliche Mitglieder die Region Hannover, die Stadt Bremerhaven sowie der Zweckverband Großraum Braunschweig angehören. Der NST repräsentiert rund 60 Prozent der Einwohner des Landes Niedersachsen und ist privatrechtlich als eingetragener Verein organisiert, um unabhängig von staatlicher Aufsicht und staatlichen Einflüssen zu sein. Staatliche Zuschüsse werden nicht gewährt. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Der Niedersächsische Städtetag (NST) ist Mitgliedsverband des Deutschen Städtetages (DST) sowie des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB).



Dokumente:

70622_1942730_0 (PDF, 109 kB)


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