Bad Pyrmonter Erklärung:
„Lokale Demokratie stärken – Kommunen funktionsfähig erhalten“
Gemeindefusionen müssen klaren Regeln unterliegen
Bad Pyrmont. Der Niedersächsische Städtetag (NST) hat auf seiner diesjährigen Städteversammlung in Bad Pyrmont die so genannte „Pyrmonter Erklärung“ beschlossen. An der turnusgemäß alle zweieinhalb Jahre stattfindenden Städteversammlung nahmen Vertreter von insgesamt 128 Städten, Gemeinden und Samtgemeinden teil.
Die „Pyrmonter Erklärung“ unter dem Titel „Lokale Demokratie stärken – Kommunen funktionsfähig erhalten“ enthält sieben Kernthesen, in denen Erwartungen an die niedersächsische Landesregierung formuliert sind. Ulrich Mädge, Oberbürgermeister der Stadt Lüneburg und zugleich Präsident des NST betont: „Der Niedersächsische Städtetag hat dabei ein großes Interesse an einer guten und einvernehmlichen Zusammenarbeit mit der niedersächsischen Landesregierung und auch dem Landtag.“
Die Erwartungen in Kurzform:
1. Die Kommunen brauchen mehr Spielraum bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Daher muss die Landesregierung mit der Entbürokratisierung weiter Ernst machen und darf dabei nicht vor einseitigen Interessengruppen zurückweichen.
2. Die wirtschaftliche Betätigung gehört zu den Rechten der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden und darf daher nicht eingeschränkt werden. So sind Stadtwerke, Sparkassen, Wohnungsbaugesellschaften und Krankenhäuser unverzichtbare Bestandteile kommunaler Daseinsvorsorge.
3. Gerade in der Finanzkrise brauchen die Kommunen große Gestaltungsspielräume in ihren Haushalten, denn zwei Drittel der öffentlichen Investitionen werden durch die Kommunen erbracht.
4. Auf Landkreisebene ist eine Gemeindekammer einzurichten. Die Landesregierung soll damit den Vorrang der gemeindlichen Aufgabenwahrnehmung vor allen anderen Ebenen zu akzeptieren und auszubauen. Dabei muss eine bessere Verzahnung von kreisangehörigen Städten und Gemeinden mit den Landkreisen erfolgen.
5. Die Kommunalverfassungsreform von 1996 hat sich bewährt.
6. Es muss ein verlässlicher Rahmen für die Fusion von Gemeinden erstellt werden, Gemeinden dürfen sich dabei auch über Kreisgrenzen hinweg zusammenschließen. Auch darf die Neuordnung von Landkreisen und Schaffung von neuen kreisfreien Städten kein Tabu sein.
7. Den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden werden immer noch etwa 100 Mio. Euro jährlich vorenthalten. Diese Kürzung ist so schnell wie möglich rückgängig zu machen.
8. Die Landesregierung muss sich für den uneingeschränkten Erhalt der Gewerbesteuer einsetzen.
Diese Meldung finden Sie auch zum Download auf www.nst.de.
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