Pressemitteilung Nr. 6 / 2010
NST-Präsidium tagt in Bruchhausen-Vilsen:
Änderungen des Niedersächsischen Gaststättenrechts unnötig
Verbraucherschutz in Gefahr/Zunahme der Schwarzgastronomie befürchtet
Bruchhausen-Vilsen. Der niedersächsische Städtetag (NST) hält eine Änderung des Gaststättenrechts für unnötig. Das hielt das NST-Präsidium auf seiner turnusgemäßen Tagung in Bruchhausen-Vilsen heute fest.
Die Landesregierung will die Gaststättengenehmigung durch eine bloße Anzeigepflicht ersetzen.
NST-Präsident Ulrich Mädge hierzu: Bei diesem Thema darf es keinen Paradigmenwechsel geben. Die bisherige vorgelagerte Prüfung der Zuverlässigkeit der Gewerbetreibenden hat sich bewährt und muss beibehalten werden. Eine Deregulierung sei hier nicht angebracht, weil sie nicht zur erhofften Reduzierung des Verwaltungs- und Kostenaufwandes führen würde, so Mädge weiter.
Wie der NST aus Kreisen seiner Mitgliedskommunen erfahren hat, wurde bisher ein erheblicher Teil Genehmigungen versagt, weil der Antragsteller unzuverlässig oder wirtschaftlich nicht leistungsfähig war. Bei einer Aufhebung des Erlaubnisvorbehaltes würde dementsprechend ein wichtiges Steuerungsinstrument im Sinne eines vorbeugenden Verbraucherschutzes entfallen.
Weitere Gründe, die für eine Erlaubnis und gegen eine Änderung auch in Detailbereichen sprechen: Es ist eine unzumutbare Fristverkürzung zur Anzeige eines Gewerbes vorgesehen, die der NST nicht praxisgerecht findet. Auch wird eine Zunahme der Schwarzgastronomie befürchtet, wenn weitere geplante Änderungen in Kraft treten sollten.
Nach Ansicht des NST wird durch die Abschaffung der Erlaubnispflicht der
Verbraucherschutz in starkem Maße geschwächt, denn
grundsätzlich kann so zunächst ein unzuverlässiger
Gewerbetreibender eine Gaststätte betreiben. Erst im Nachhinein kann dann
eine Behörde einschreiten, verbunden mit längeren
Bearbeitungszeiträumen.
9. Februar 2010
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