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Änderungen des Niedersächsischen Gaststättengesetzes unnötig
Verbraucherschutz in Gefahr/Zunahme der Schwarzgastronomie befürchtet
Pressemitteilung Nr. 6 / 2010

Pressemitteilung Nr. 6 / 2010

NST-Präsidium tagt in Bruchhausen-Vilsen:

Änderungen des Niedersächsischen Gaststättenrechts unnötig

Verbraucherschutz in Gefahr/Zunahme der Schwarzgastronomie befürchtet

Bruchhausen-Vilsen. Der niedersächsische Städtetag (NST) hält eine Änderung des Gaststättenrechts für unnötig. Das hielt das NST-Präsidium auf seiner turnusgemäßen Tagung in Bruchhausen-Vilsen heute fest.

Die Landesregierung will die Gaststättengenehmigung durch eine bloße Anzeigepflicht ersetzen.

NST-Präsident Ulrich Mädge hierzu: „Bei diesem Thema darf es keinen Paradigmenwechsel geben. Die bisherige vorgelagerte Prüfung der Zuverlässigkeit der Gewerbetreibenden hat sich bewährt und muss beibehalten werden.“ Eine Deregulierung sei hier nicht angebracht, weil sie nicht zur erhofften Reduzierung des Verwaltungs- und Kostenaufwandes führen würde, so Mädge weiter.

Wie der NST aus Kreisen seiner Mitgliedskommunen erfahren hat, wurde bisher ein erheblicher Teil Genehmigungen versagt, weil der Antragsteller unzuverlässig oder wirtschaftlich nicht leistungsfähig war. Bei einer Aufhebung des Erlaubnisvorbehaltes würde dementsprechend ein wichtiges Steuerungsinstrument im Sinne eines vorbeugenden Verbraucherschutzes entfallen.

Weitere Gründe, die für eine Erlaubnis und gegen eine Änderung auch in Detailbereichen sprechen: Es ist eine unzumutbare Fristverkürzung zur Anzeige eines Gewerbes vorgesehen, die der NST nicht praxisgerecht findet. Auch wird eine Zunahme der Schwarzgastronomie befürchtet, wenn weitere geplante Änderungen in Kraft treten sollten.

Nach Ansicht des NST wird durch die Abschaffung der Erlaubnispflicht der Verbraucherschutz in starkem Maße geschwächt, denn grundsätzlich kann so zunächst ein „unzuverlässiger“ Gewerbetreibender eine Gaststätte betreiben. Erst im Nachhinein kann dann eine Behörde einschreiten, verbunden mit längeren Bearbeitungszeiträumen.

9. Februar 2010


Ansprechpartner: Heiger Scholz, 0511/368 94-22, Handy: 0172/53975-22

Diese Meldung finden Sie auch zum Download auf www.nst.de .

 
Zum Hintergrund:
Der Niedersächsische Städtetag (NST) ist ein kommunaler Spitzenverband , dem zurzeit 128 Städte, Gemeinden und Samtgemeinden mit rund 4,7 Mio. Einwohnern sowie als außerordentliche Mitglieder die Region Hannover , die Stadt Bremerhaven sowie der Zweckverband Großraum Braunschweig angehören. Der NST repräsentiert rund 60 Prozent der Einwohner des Landes Niedersachsen und ist privatrechtlich als eingetragener Verein organisiert, um unabhängig von staatlicher Aufsicht und staatlichen Einflüssen zu sein. Staatliche Zuschüsse werden nicht gewährt. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Der Niedersächsische Städtetag (NST) ist Mitgliedsverband des Deutschen Städtetages (DST) sowie des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB).


Dokumente:

Pressemitteilung Nr. 6 / 2010 (PDF, 14 kB)


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