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Niedersächsischer Städtetag lehnt Entwurf des Transparenzgesetzes ab
Pressemitteilung Nr. 2 / 2017

 

 

 

Niedersächsischer Städtetag

Verband für Städte, Gemeinden und Samtgemeinden

 

 

 

Pressemitteilung Nr. 2/2017

Niedersächsischer Städtetag lehnt Entwurf des Transparenzgesetzes ab

Der Niedersächsische Städtetag (NST) spricht sich gegen eine Erweiterung der bestehenden Zugangsmöglichkeiten zu staatlichen Informationen für Bürgerinnen und Bürger aus. „Die aktuellen Wege zur Akteneinsicht in den Städten und Gemeinden sind vielfältig und völlig ausreichend, um die Transparenz der öffentlichen Verwaltung zu gewährleisten. Ein Anspruch auf Einsicht in die Akten der Kommunalverwaltungen ohne bestimmten Anlass führt lediglich zu zusätzlichem Verwaltungs- und Personalaufwand und damit zu unnötigen Kosten“, so NST-Vizepräsident Ulrich Mädge, Oberbürgermeister der Hansestadt Lüneburg, im Anschluss an eine Präsidiumssitzung seines Verbandes.

 

Im Gesetzentwurf der Niedersächsischen Landesregierung ist vorgesehen, den Bürgerinnen und Bürgern voraussetzungslos Zugang zu staatlichen Informationen zu gewähren. Kommunen sollen in einem weiteren Schritt per Verordnung verpflichtet werden, bestimmte Informationen in einem Informationsregister zu veröffentlichen.

 

„Die Umsetzung des geplanten Gesetzes ist in der Praxis nicht realistisch: Der Mehraufwand für die Veröffentlichung ist von den Kommunen nicht zu leisten, da die Landesregierung weder zusätzliches Personal noch entsprechende Sachmittel vorgesehen hat“, sagt Mädge.

 

Das mit einer Verordnung einzuführende Informationsregister sieht der NST ebenfalls kritisch: „Nach dem derzeitigen Entwurf müssten sowohl die Landesverwaltung als auch die Städte und Gemeinden identische Informationen vorhalten – ein doppelter Aufwand“, erläutert Mädge. „Diese proaktive Veröffentlichung von Informationenverursacht ebenfalls zusätzliche Personal- und Sachkosten.“

 

08. März 2017

 

Ansprechpartner: Heiger Scholz, Tel:  0511 / 368 94-22, Mobil: 0172 / 53975-22

Diese Meldung finden Sie auch zum Download auf www.nst.de

 



Dokumente:

Pressemitteilung Nr. 2 / 2017 (PDF, 144 kB)


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